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Sozialgerichte werden entlastet

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Die Sozial­ge­richte in Sachsen sind einer hohen Belas­tung ausge­setzt - nun sollen sie entlastet werden. Der Bundesrat hat am Freitag­mittag eine vom Freistaat einge­brachte Initia­tive beschlossen. Damit sollen Verfahren an den Sozial­ge­richten bundes­weit verschlankt und beschleu­nigt werden. Mit dem Einver­ständnis der Betei­ligten sollen künftig unter anderem Entschei­dungen durch den Vorsit­zenden Richter allein getroffen werden, das heißt ohne ehren­amt­liche Richter. Außerdem soll es möglich sein, bestimmte Teile eines Sachver­haltes aus der gericht­li­chen Entschei­dung auszu­klam­mern.