Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen im Dresdner Infinus-Prozess
Zuletzt aktualisiert:
Im Mammutprozess zum Infinus-Skandal am Dresdner Landgericht haben am Freitag die Plädoyers begonnen. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Auftakt im November 2015 hielt zuerst die Staatsanwaltschaft ihr Schlusswort - an Verhandlungstag Nummer 159 in einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands. Sie forderte Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und acht Jahren für die sechs Ex-Manager der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe. Fünf von ihnen sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs angeklagt, einer wegen Beihilfe. Es geht um Zehntausende geprellter Anleger und Hunderte Millionen Euro Schaden. (DPA)