++ EIL ++

Stallpflicht für Geflügel bleibt weiter bestehen

Zuletzt aktualisiert:

Das Feder­vieh im Erzge­birgs­kreis muss wegen der Vogel­grippe weiter im Stall bleiben. Auch das Ausstel­lungs­verbot bleibt bestehen, teilte das Landratsamt mit.Bis die Landes­di­rek­tion Sachsen die Stall­pflicht nicht aufhebt, müsse Geflügel weiter drinnen gehalten werden. Knapp 3.900 Tierhalter sind im Erzge­birgs­kreis betroffen. Beson­ders ärger­lich für die Züchter ist das Ausstel­lungs­verbot. Eigent­lich haben die Geflü­gel­schauen in den Winter­mo­naten Hochsaison und die Vereine präsen­tieren ihre Zucht­er­folge. Fast 30 Veran­stal­tungen mussten bisher in der Region schon abgesagt werden.