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Studie: Sächsische Betriebe stärker vom Mindestlohn betroffen

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In Sachsen sind von der Einfüh­rung des Mindest­lohns mehr Betriebe betroffen als in anderen ostdeut­schen Bundes­län­dern. Einer aktuellen Studie zufolge sind es im Freistaat 38 Prozent der Unter­nehmen, in Ostdeutsch­land im Schnitt 33 Prozent, wie das Wirtschafts­mi­nis­te­rium am Donnerstag mitteilte. Für die Studie „Mindest­lohn in sächsi­schen Betrieben“ des Insti­tuts für Arbeits­markt und Berufs­for­schung (IAB) wurden in Sachsen 1155 Betriebe befragt, bundes­weit waren es rund 16 000. Den Angaben zufolge profi­tieren rund 250 000 Frauen und Männer in Sachsen vom gesetz­li­chen Mindest­lohn - etwa zehn Prozent der Beschäf­tigten. Der Mindest­lohn war am 1. Januar 2015 einge­führt worden und beträgt 8,50 Euro. (dpa)