++ EIL ++

Unister-Kunden bleiben offenbar auf Reisegut­scheinen sitzen

Zuletzt aktualisiert:

Nach der Insol­venz von Unister könnten bis zu 14.000 Reise­kunden die Auswir­kungen zu spüren bekommen. Probleme gebe es demnach mit Reise-Gutscheinen, die vor dem 20. Juli von Unister Travel oder der U-Deals GmbH erworben wurden. Beide Unter­nehmen sind zahlungs­un­fähig. Einige Hotels sollen Gutscheine von Unister-Kunden nicht akzep­tiert haben, oder aber sie verlangten die doppelte Bezah­lung. Diese Gutscheine wurden insbe­son­dere Kunden von ab-in-den-urlaub-deals.de. verkauft.  Käufer, die Gutscheine für Reisen und Hotel­auf­ent­halte mit frei wählbarem Anrei­se­datum nach dem 20. Juli gekauft haben, seien aber nicht betroffen. Eine Erstat­tung sei nicht möglich. "Das Insol­venz­recht lässt uns hier leider keinen Spiel­raum, die geleis­teten Zahlungen fallen in die Insol­venz­masse", so Flöther.