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Urteil: Acht Jahre Haft für Messerstecher von Annaberg-Buchholz

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Nach einer brutalen Messerattacke auf eine 15-jährige Schülerin in Annaberg-Buchholz hat das Landgericht Chemnitz den Angeklagten am Mittwochnachmittag zu acht Jahren Haft verurteilt - wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Dem folgte das Gericht nicht, es sah zwar die Tötungsabsicht als erwiesen an. Die Tat sei aber spontan und nicht geplant gewesen, deswegen fehle das Mordmerkmal, hieß es zur Begründung. Die Verteidigung wollte sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung.

Im vergangenen Juni hatte der 32-Jährige Bekannte die Schülerin im Keller eines Mehrfamilienhauses mit einem Messer schwer verletzt und erst von ihr von abgelassen, als sie sich tot stellte. Das Mädchen musste notoperiert werden und lag mehrere Tage im künstlichen Koma.

Dem Mädchen wurde auch ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR zugesprochen. Des Weiteren muss der Angeklagte für später auftretende Schäden aus dem Ereignis aufkommen.

Der Fall wurde seit Mitte Januar am Landgericht Chemnitz verhandelt. Der Angeklagte hatte den Angriff eingeräumt und am Mittwoch beteuert: „Es tut mir leid, was passiert ist.“