Vater und Sohn müssen unerlaubte Softairwaffen abgeben
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Ein Thüringer, 47 Jahre alt, und sein 16-jähriger Sohn müssen sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Sie hatten sich in Tschechien Softairwaffen besorgt und wollten sie über die Grenze bringen. Als sie Johanngeorgenstadt kontrolliert wurden, flog der Schmuggel auf. Die Bundespolizisten fanden bei dem Vater eine Softairpistole. Der Sohn hatte eine Softairmaschinenpistole im Gepäck. Die Waffen mussten sie abgeben.