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Vater und Sohn müssen unerlaubte Softairwaffen abgeben

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Ein Thüringer, 47 Jahre alt, und sein 16-jähriger Sohn müssen sich wegen Verstoßes gegen das Waffen­ge­setz verant­worten. Sie hatten sich in Tsche­chien Softair­waffen besorgt und wollten sie über die Grenze bringen. Als sie Johann­ge­or­gen­stadt kontrol­liert wurden, flog der Schmuggel auf. Die Bundes­po­li­zisten fanden bei dem Vater eine Softair­pis­tole. Der Sohn hatte eine Softair­ma­schi­nen­pis­tole im Gepäck. Die Waffen mussten sie abgeben.