Verbraucherzentrale: Für Prämiensparer im Erzgebirge tickt die Uhr
Weil der erste Verhandlungstermin für die Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse feststeht, haben Prämiensparer jetzt nur noch bis zum 8. September Zeit sich der Klage anzuschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen reagiert mit mehr Personal und zusätzlichen Beratungsterminen in Annaberg Buchholz und Johanngeorgenstadt.
- Annaberg-Buchholz:
am 26.08.2020 sowie am 03.09.2020 | 10.00 bis 16.00, Kulturzentrum Erzhammer, Buchholzer Straße 2, Raum „Auditorium im 1.OG., 09456 Annaberg-Bucholz
- Johanngeorgenstadt:
am 26.08.2020 | 10.00 bis 16.00, Am Pulverturm 5, 08349 Johanngeorgenstadt
Zudem werden die Personaldecke und die Öffnungszeiten in der Beratungsstelle in Aue erweitert. Vom 24. August bis 08. September führen die Experten in Aue dann immer montags bis donnerstags von 10 bis 16 Beratungen durch. Termine können telefonisch unter 0341-696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.
Grund für die räumliche und personelle Verstärkung ist die Schließung des Klageregisters am 08. September 2020 um Mitternacht. Damit endet die Möglichkeit sich der Musterklage gegen die Erzgebirgssparkasse anzuschließen.
Weil die Verbraucherzentrale Sachsen davon ausgeht, dass die Erzgebirgssparkasse die Zinsen der Langzeitsparverträge “Prämiensparen flexibel„ zum Nachteil der Kunden angepasst hat, wurde im Oktober 2019 Musterfeststellungsklage eingereicht. Bisher haben sich über 1.700 Sparkassenkunden der Musterklage angeschlossen.
Zusammen mit der Verbraucherzentrale wollen sie um die Nachzahlung der Zinsen kämpfen. Im Durchschnitt handelt es sich dabei nach Berechnungen der Verbraucherschützer um stattliche 5.500 Euro.
“Wer bereits angemeldet ist, sollte noch einmal überprüfen, ob er auch eine amtliche Eintragungsbestätigung erhalten hat. Ansonsten empfiehlt es sich, beim Bundesamt für Justiz noch einmal nachzuhaken oder sich im Zweifel über das Formular auf der Internetseite des Amtes nochmals anzumelden„, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Beratungsstelle Aue.
Da die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden am 09. September 2020 um 10 Uhr aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit großem Publikum stattfinden kann, wird die Verbraucherzentrale Sachsen für alle Interessierten live berichten: