Vergleich im Verfahren um Rodelunfall am Fichtelberg vorgeschlagen
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Nach einem Rodelunfall vor sieben Jahren am Fichtelberg gibt es noch keine Einigung vor Gericht. Das Oberlandesgericht hat am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll die verunfallte Frau 13.000 Euro Schadenersatz vom Rodelhangbetreiber bekommen. Sie fordert über 30.000 Euro.
In einem vorherigen Verfahren hatte ein Gericht der Frau und dem Betreiber jeweils eine Teilschuld gegeben. Beide Parteien gingen in Berufung. Jetzt haben sie zwei Wochen Zeit, um dem Vergleich zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Die Frau war an dem geschlossenen Rodelhang mit ihrem Schlitten in einen Graben gestürzt und hatte sich das Bein gebrochen.
