Vogelgrippe in Sachsen: Landesweite Stallpflicht angeordnet
Nach dem Nachweis von mindestens einem Fall von Vogelgrippe in Sachsen muss nun landesweit das Geflügel im Stall bleiben. Das teilte das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz am Montag in Dresden mit. Die landesweite Stallpflicht sei angemessen, erklärte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU). Damit solle vermieden werden, dass das Vogelgrippe-Virus H5N8 in Geflügelbestände eingeschleppt wird. Mitte vergangener Woche war am Cospudener See bei Leipzig eine tote Reiherente entdeckt worden. Bei ihr wurde das gefährliche H5N8-Virus nachgewiesen. Hingegen steht das Ergebnis der Untersuchung von zwei weiteren toten Enten aus, die am Sonntagnachmittag am gleichen See gefunden worden waren. Auch diese werden auf Vogelgrippe untersucht, wie das Landratsamt des Landkreises Leipzig am Sonntag in Borna mitgeteilt hatte. Mit den Ergebnissen sei nicht vor Montagabend zu rechnen. Nach dem Fund der toten Ente am Cospudener See war zunächst drei Kilometer um den Fundort ein Sperrbezirk eingerichtet worden. Dort war für Geflügel bereits die Stallpflicht angeordnet worden. (dpa)