Vorbestrafter Kinderschänder kommt wieder ins Gefängnis
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Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss ein Mann aus Annaberg-Buchholz das zweite Mal ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz bestätigte in einem Berufungsprozess das Urteil vom Amtsgericht Marienberg. Das hatte den 57-Jährigen Ende März zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Weil er seinen Sohn missbraucht hatte, saß er bereits drei Jahre hinter Gittern. Nach seiner vorzeitigen Entlassung hatte er letzten Sommer gegen die Bewährungsauflagen verstoßen und ein zwölfjähriges Nachbarsmädchen begrabscht und geküsst. Dafür muss er jetzt wieder ins Gefängnis.