++ EIL ++

Was gilt zu Silvester?

Zuletzt aktualisiert:

Das neue Jahr wird überall meist mit Feuerwerk begrüßt. In diesem Jahr allerdings wird die Silvesternacht etwas ruhiger, denn einige Landkreise und Städte haben ein Böllerverbot erlassen. Was genau an diesem Tag gilt und was Sie noch wissen müssen, finden Sie in dieser Übersicht.

Wo gelten Böllerverbote?

Landkreis Bautzen: Das Landratsamt Bautzen rät, in diesem Jahr auf Feuerwerk zu verzichten, um die Kliniken zu entlasten. Ein Verbot gibt es nicht.

Chemnitz: Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Chemnitz ein Böllerverbot erlassen. Dieses gilt auf allen öffentlichen Flächen sowie auf privaten Flächen, die für jedermann zugänglich sind (z.B. Parkplätze von Supermärkten). Ausgenommen ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, das ist zum Beispiel Tischfeuerwerk, die zur Verwendung in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Die genaue Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Dresden: Auch die Stadt Dresden hat per Allgemeinverfügung ein Böllerverbot erlassen. Dieses gilt im gesamten Stadtgebiet auf allen öffentlichen und privaten Flächen. Außerdem umfasst es pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Zwei oder höher. Das sind z.B. Böller, Raketen und ähnliches Feuerwerk. Die nächtliche Ausgangssperre ist an Silvester aufgehoben. Die genaue Verfügung finden Sie hier.

Erzgebirgskreis: Im Erzgebirgskreis wurde auf allen öffentlichen Plätzen, Fußwegen und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Die genaue Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

Landkreis Görlitz: Städte und Gemeinden im Kreis Görlitz können nach pflichtgemäßen Ermessen in eigener Zuständigkeit Regelungen treffen. In der Stadt Görlitz ist auf vier Straßen und der Altstadtbrücke in der Nacht zu Neujahr Pyrotechnik verboten. Das Feuerwerksverbot gilt auch für die Uferstraße, die Hotherstraße, Neißstraße und die Straße "Bei der Peterskirche". Bis zu 1.000 Euro könnten Verstöße geahndet werden. In Löbau sind Feuerwerke im gesamten Stadtgebiet verboten.

Leipzig: In Leipzig wird es kein generelles Böllerverbot geben. Allerdings ist Feuerwerk in der Innenstadt, einschließlich des Innenstadtrings, am Connewitzer Kreuz und auf dem Lindenauer Markt untersagt. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind generell am kompletten Silvestertag bis Neujahr 6 Uhr verboten, es sei denn, die Versammlung wird bis zum 30.12. mittags angemeldet. In der gesamten Stadt gilt weiterhin ein Ansammlungsverbot, d.h., ein zufälliges Zusammentreffen von Menschen soll verhindert werden. Damit wolle die Stadt auch möglichen Silvesterkrawallen am Connewitzer Kreuz begegnen. Die ganze Bekanntmachung finden Sie hier.

Landkreis Mittelsachsen: Per Allgemeinverfügung ist es untersagt vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr, jegliches Feuerwerk ab Kategorie Zwei im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zu zünden. Die Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

In den Landkreisen Leipzig, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, sowie im Vogtlandkreis und Zwickau gibt es bisher keine Regelungen zu einem Böllerverbot.

Feuerwerksverkauf

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung verbietet den Feuerwerksverkauf.

Was ist noch erlaubt?

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie Eins sind erlaubt. Dazu zählen Tischfeuerwerke oder ähnliche für die Wohnung geeignete Knallkörper, aber Wunderkerzen, Bengalfeuer, Knallerbsen und Mini-Fontänen.

Wie viele Personen dürfen zusammen kommen?

Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen zusammen feiern. Kinder bis zum 14. Geburtstag werden dabei nicht mitgezählt.

Gibt es Ausgangsbeschränkungen?

Am Silvesterabend sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Es gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Maskenpflicht und das Alkoholverbot.