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Zehn Jahre Haft für Totschläger von Bad Elster

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Nach einem Verbre­chen in Bad Elster vor acht Jahren hat das Zwickauer Landge­richt den Täter zu zehn Jahren Haft verur­teilt – wegen Totschlags. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer erschlagen hatte und die Leiche an der Talsperre Pöhl ablegte.

Der Mordvor­wurf wurde fallen gelassen. Unklar blieb das Motiv. Beweise gab es nicht. Das Gericht stützte sich auf Indizien.

So war das Handy des 34-jährigen Angeklagten am Tatort geortet worden. Der Kasache hatte zudem das Auto seines damals 48-jährigen Opfers einen Tag nach der Tat verkauft.

Beim Strafmaß wurde angerechnet, dass der Kasache bereits in Lettland und Deutsch­land in Haft saß.