Nach tödlichem Unfall - Fahrerin bekommt Bewährungsstrafe

Zuletzt aktualisiert:

Nach dem tödlichen Unfall beim Freiberger Tierheim vor fast drei Jahren ist nun ein weiteres Urteil gefallen. Die Unfallfahrerin ist vom Chemnitzer Landgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. 

Die alleinerziehende Mutter von sechs Kindern muss außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zuvor hatte das Freiberger Amtsgericht die heute 40-Jährige wegen fahrlässiger Tötung für schuldig gesprochen und die Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. 

Die Angeklagte hatte Anfang 2023 eine Fußgängerin in der Nähe des Freiberger Tierheims angefahren und die Verletzte liegen lassen. Anschließend versuchte sie die Tat zu vertuschen und war ohne Führerschein mehrfach am Steuer erwischt worden.